Die Auftragsreferenz ist neben der Lieferantennummer eine der beiden Zusatzangaben, die eine E-Rechnung an den Bund enthalten muss. Über Peppol ist sie sogar der entscheidende Wert: Alle Rechnungsempfänger des Bundes teilen sich dieselbe Peppol-Teilnehmer-ID, und erst die Auftragsreferenz in der Rechnung bestimmt, an welche Dienststelle sie geht. Fehlt sie oder ist sie falsch, scheitert die automatisierte formelle Prüfung und die Rechnung gilt nicht als eingebracht. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Programm beide Felder überhaupt befüllen kann.

Offizielle Quellen: erechnung.gv.at — Rechnungsinhalte · erechnung.gv.at — Peppol