Was gilt heute?

Österreich kennt derzeit keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht. Verpflichtend ist die strukturierte E-Rechnung nur für Vertragspartner des Bundes (B2G): Wer Leistungen an Bundesdienststellen erbringt, muss seit dem 1. Jänner 2014 E-Rechnungen im Format ebInterface oder über Peppol einreichen — über das Unternehmensserviceportal (USP) oder erechnung.gv.at. Rechtsgrundlage ist § 5 des IKT-Konsolidierungsgesetzes.

Für Auftragnehmer von Ländern und Gemeinden besteht derzeit keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung.

Was kommt: ViDA

Mit dem EU-Paket ViDA (VAT in the Digital Age) werden ab dem 1. Juli 2030 strukturierte E-Rechnungen und digitale Meldungen für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze EU-weit verpflichtend. Eine nationale österreichische B2B-Pflicht wird in diesem Zuge erwartet — ein offizielles Datum oder Umsetzungsgesetz gibt es aber noch nicht (Stand Juli 2026). Sobald das BMF etwas veröffentlicht, finden Sie es in unserem Änderungsprotokoll.

Warum jetzt schon handeln?

  1. B2G heute: Wer an den Bund fakturiert, braucht die Fähigkeit bereits.
  2. Handel mit Nachbarländern: Deutschland (Empfangspflicht seit 2025, Versand 2027/2028) und andere Märkte verlangen strukturierte Rechnungen — wer dorthin fakturiert, braucht XRechnung/Peppol-Fähigkeit unabhängig von der österreichischen Rechtslage.
  3. Keine Zwangsmigration 2030: Peppol-fähige Software heute wählen heißt, den Umstieg später zu vermeiden.

Welche Software kann das?

In unserem Vergleich prüfen wir für jedes Programm die E-Rechnungs-Fähigkeiten — mit Quelle und Prüfdatum je Angabe.

Offizielle Quellen

Prüfen Sie Fristen immer gegen die offiziellen Quellen — Termine können sich durch Gesetzgebung ändern.