Was gilt heute?
Österreich kennt derzeit keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht. Verpflichtend ist die strukturierte E-Rechnung nur für Vertragspartner des Bundes (B2G): Wer Leistungen an Bundesdienststellen erbringt, muss seit dem 1. Jänner 2014 E-Rechnungen im Format ebInterface oder über Peppol einreichen — über das Unternehmensserviceportal (USP) oder erechnung.gv.at. Rechtsgrundlage ist § 5 des IKT-Konsolidierungsgesetzes.
Für Auftragnehmer von Ländern und Gemeinden besteht derzeit keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung.
Was kommt: ViDA
Mit dem EU-Paket ViDA (VAT in the Digital Age) werden ab dem 1. Juli 2030 strukturierte E-Rechnungen und digitale Meldungen für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze EU-weit verpflichtend. Eine nationale österreichische B2B-Pflicht wird in diesem Zuge erwartet — ein offizielles Datum oder Umsetzungsgesetz gibt es aber noch nicht (Stand Juli 2026). Sobald das BMF etwas veröffentlicht, finden Sie es in unserem Änderungsprotokoll.
Warum jetzt schon handeln?
- B2G heute: Wer an den Bund fakturiert, braucht die Fähigkeit bereits.
- Handel mit Nachbarländern: Deutschland (Empfangspflicht seit 2025, Versand 2027/2028) und andere Märkte verlangen strukturierte Rechnungen — wer dorthin fakturiert, braucht XRechnung/Peppol-Fähigkeit unabhängig von der österreichischen Rechtslage.
- Keine Zwangsmigration 2030: Peppol-fähige Software heute wählen heißt, den Umstieg später zu vermeiden.
Welche Software kann das?
In unserem Vergleich prüfen wir für jedes Programm die E-Rechnungs-Fähigkeiten — mit Quelle und Prüfdatum je Angabe.
Offizielle Quellen
- E-Rechnung an den Bund — erechnung.gv.at
- Unternehmensserviceportal — usp.gv.at
- EU-ViDA-Richtlinie — EUR-Lex
Prüfen Sie Fristen immer gegen die offiziellen Quellen — Termine können sich durch Gesetzgebung ändern.